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Die Rinnen und Fallrohre sollen auf flachem Untergrund in horizontaler Lage gelagert und transportiert werden. Die unterste Schicht von Rinnen und Rohren soll auf ebenen Unterlagen horizontal auf dem Untergrund vollkommen aufliegend transportiert werden.
Die zulässige Stapelhöhe beträgt 1 m.
Scharfe Kanten von Ständern oder Transportmitteln, die mit den Rinnen in Berührung kommen, sollen gesichert werden, z.B. mit Brettern.
Die Formstücke, die in Pappkartons verpackt sind, müssen unterm Dach gelagert und transportiert werden.
Die Ladung muss während des Transport rutschfest gesichert sein. Es empfiehlt sich, die Ver- und Abladung manuell auszuführen. Bei der Verwendung von mechanischen Ladegeräten dürfen die Elemente nicht gebogen und geworfen werdena.
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